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   BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97   

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BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97 (https://dejure.org/1998,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 11 C 7.97 (https://dejure.org/1998,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 (https://dejure.org/1998,3020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ArgeLandentwicklung

    Erbengemeinschaft; Flurbereinigungsplan; Klagebefugnis eines Miterben; Rügerecht; Verlust des Rügerechts; Änderung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigungsplan - Planänderung - Anfechtbarkeit einer Planänderung - Wertgleiche Abfindung - Rügeverlust - Nachsichtgewährung - Erbengemeinschaft - Prozeßbefugnis einzelner Miterben

  • Judicialis

    FlurbG § 44 Abs. 1; ; FlurbG § 59; ; FlurbG § 60 Abs. 1; ; FlurbG § 134 Abs. 1 und 2; ; VwGO § 65; ; BGB § 2038 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2039 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Prozeßführungsbefugnis einzelner Miterben einer Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Die Rechte der übrigen Miterben werden von dieser dem einzelnen Miterben in seinem Interesse gewährten gesetzlichen Prozeßstandschaft grundsätzlich nicht berührt (vgl. BVerwG a.a.O.; BGHZ 44, 367 ).

    Macht ein Miterbe allein einen solchen Anspruch gerichtlich geltend, widersprechen andere Miterben aber einer (erneuten) Klageerhebung, so kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Mißbrauch der Prozeßführungsbefugnis in Betracht kommen, der zur Abweisung der Klage als unzulässig führen kann (BGHZ 44, 367 ).

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).

    Da dieses sogenannte Notverwaltungsrecht das Mitwirkungsrecht der anderen Miterben durchbricht, ist die Notwendigkeit einer Widerspruchs- und Klageerhebung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann (BVerwGE 21, 91; BGHZ 6, 76 ).

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Denn selbst wenn angenommen wird, die Klägerin hätte dort auf ihren bereits eingelegten "Widerspruch" gegen den Flurbereinigungsplan vom 3. August 1994 hinweisen bzw. der Hauptsachenerledigungserklärung der beiden klagenden Miterben widersprechen müssen, steht dies der (erneuten) Prozeßführung der Klägerin jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beigeladener einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 Abs. 2 VwGO) der Hauptbeteiligten nicht widersprechen und damit eine Beendigung der Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht verhindern kann (vgl. BVerwGE 30, 27; Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92).
  • BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 15.93

    Zwangsbelastung eines Grundstück zur Verlegung einer Rohrleitung - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Da dieses sogenannte Notverwaltungsrecht das Mitwirkungsrecht der anderen Miterben durchbricht, ist die Notwendigkeit einer Widerspruchs- und Klageerhebung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann (BVerwGE 21, 91; BGHZ 6, 76 ).
  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Denn selbst wenn angenommen wird, die Klägerin hätte dort auf ihren bereits eingelegten "Widerspruch" gegen den Flurbereinigungsplan vom 3. August 1994 hinweisen bzw. der Hauptsachenerledigungserklärung der beiden klagenden Miterben widersprechen müssen, steht dies der (erneuten) Prozeßführung der Klägerin jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beigeladener einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 Abs. 2 VwGO) der Hauptbeteiligten nicht widersprechen und damit eine Beendigung der Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht verhindern kann (vgl. BVerwGE 30, 27; Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92).
  • BVerwG, 03.06.1987 - 5 B 74.86

    Kein Anspruch der Gemeinde auf Zuweisung bestimmter Grundstücksflächen für

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Da grundsätzlich kein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens einen Anspruch auf bestimmte Abfindungsgrundstücke hat und jede Abfindung unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen nach Maßgabe von § 60 FlurbG steht, solange nicht alle den Flurbereinigungsplan betreffenden Festsetzungen bestandskräftig geworden sind, kann sich kein Teilnehmer auf die Unabänderlichkeit der im jeweiligen Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindung berufen, soweit und solange er keine im förmlichen Rechtsmittelverfahren oder durch verbindliche (einseitige) Zusicherung oder (zweiseitige) Vereinbarung geschützte Rechtsposition erlangt hat (vgl. etwa Beschluß vom 3. Juni 1987 - BVerwG 5 B 74.86 - Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 248.97

    Zwangsverkauf - Verfolgungsmaßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG - Maßregel zur

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Ein solcher (ausdrücklicher) Widerspruch der übrigen Miterben gegen die Prozeßführung der Klägerin nach Abschluß des Vorprozesses, in dem die nicht mitklagenden anderen Miterben die Rechtsstellung von einfachen Beigeladenen hatten (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 248/97 - NJW 1998, 552), ist hier von der Vorinstanz weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59

    Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung

  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Die Änderung des durch einen Auseinandersetzungsplan geschaffenen Wegenetzes stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 1 Abs. 1 LVwVfG RP i.V.m. § 35 VwVfG dar (s. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12 zur Änderung eines Flurbereinigungsplans), der diejenigen Teilnehmer belastet, die von dem Wegenetz einen konkreten Erschließungsvorteil haben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 - NVwZ-RR 2015, 867 Rn. 15 zu einer Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung dementsprechend zwar um eine Grenzziehung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Zusicherungen bemüht, die grundsätzliche Möglichkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht jedoch nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein praktisches Bedürfnis für ein derartiges Instrumentarium stets anerkannt (vgl. Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - NJW 1961, 1882 , vom 19. September 1989 - BVerwG 5 C 3.87 - BVerwGE 82, 313 und vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12).

    Deswegen ist die Flurbereinigungsbehörde auch in dieser Phase des Flurbereinigungsverfahrens gehindert, verbindliche Zusicherungen außer Acht zu lassen (Urteile vom 19. September 1989 a.a.O. S. 316 und vom 20. Mai 1998 a.a.O. S. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51 , a. a. O. (81); BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 -, RdL 1998, 236.
  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

    Vielmehr liegen, wenn in einer Verfügung gleichzeitig der öffentlich-sachenrechtliche Zustand mehrerer Sachen geregelt wird, mehrere bzw. ein ganzes Bündel an Allgemeinverfügungen vor, die je für sich den formellen und materiellen Anforderungen genügen müssen (vgl. etwa zum Flurbereinigungsplan BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1960 - 1 CB 135.59 - RdL 1960, 189 ; Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12; Stelkens, a.a.O., Rn. 315; Appel, in: Berliner Kommentar zum Energierecht, Bd. 1, Halbband 2, 4. Aufl. 2019, § 16 NABEG Rn. 8; Riese/Nebel, in: Steinbach/Franke, Kommentar zum Netzausbau, 3. Aufl. 2022, § 16 NABEG Rn. 19).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Dieser Betrag entspricht einem Fünftel des im Bodenordnungsplan ermittelten Wertes der abzutretenden Grundstücke (vgl. Abschnitt II.10.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1996, 563; Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Mai 1998 BVerwG 11 C 7.97 -).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

    Zur Trennung von Anlagengenehmigung und Anlagenaufsicht (im Anschluß an das Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.97 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 4).
  • VG Köln, 11.08.2009 - 14 K 4719/06

    Godorfer Hafen: Verwaltungsgericht Köln hebt Planfeststellungsbeschluss der

    Offenlassend, unter welchen Voraussetzungen noch eine notwendige Maßregel" bejaht werden kann, BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 7/97 - juris.
  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1958

    Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des

    Nach § 1454 S. 2 BGB kann ein Ehegatte einen Rechtsstreit führen, der sich auf das Gesamtgut bezieht, wenn der andere Ehegatte durch Krankheit oder Abwesenheit an der Mitwirkung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (zum sog. Notverwaltungsrecht von Miterben, das auch das Recht einer Widerspruchs- und Klageerhebung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen umfasst, vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1998 - 11 C 7.97 - BayVBl 1998, 760 = RdL 1998, 236).

    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Prozessführungsbefugnis sind entgegen der Auffassung des Klägers auch im Verwaltungsprozess anwendbar (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1998 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1959

    Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des

    Nach § 1454 S. 2 BGB kann ein Ehegatte einen Rechtsstreit führen, der sich auf das Gesamtgut bezieht, wenn der andere Ehegatte durch Krankheit oder Abwesenheit an der Mitwirkung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (zum sog. Notverwaltungsrecht von Miterben, das auch das Recht einer Widerspruchs- und Klageerhebung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen umfasst, vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1998 - 11 C 7.97 - BayVBl 1998, 760 = RdL 1998, 236).

    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Prozessführungsbefugnis sind entgegen der Auffassung des Klägers auch im Verwaltungsprozess anwendbar (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1998 a.a.O.).

  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

    Soweit schließlich die Rechtsprechung in einzelnen Fällen die Berechtigung eines Miterben anerkannt hat, eine Klage als notwendige Maßregel zur Erhaltung des Nachlasses i.S. von § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB zu erheben (BVerwG-Urteile in NJW 1965, 1546, und vom 20. Mai 1998 11 C 7.97, Buchholz 424.01 § 44 Flurbereinigungsgesetz --FlurbG-- Nr. 78), hat die Rechtsprechung die Anerkennung eines solchen Notverwaltungsrechts von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht und es insbesondere dann anerkannt, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann.
  • BFH, 12.10.2022 - II R 7/20

    Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 13 A 18.532

    Anspruch des Miterben auf den Nachlass einer Erbengemeinschaft

  • VG Karlsruhe, 23.11.2016 - 7 K 3196/15

    Prozessführungsbefugnis für den Miterben

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2015 - 7 S 804/13

    M. u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Flurbereinigung Markgröningen

  • BVerwG, 20.05.2020 - 7 B 13.19

    Abwägungsfehler; Flurbereinigungsplan; Fortbestand des

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

  • VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1273

    Widerspruch bei Feststellung eines unternehmensbedingten Defizits; Einwendungen

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
  • BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

  • VG Regensburg, 12.01.2016 - RN 6 K 13.1289

    Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht aus Eigentum

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15

    Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier:

  • BVerwG, 07.06.2014 - 9 B 70.13

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Aberkennung eines

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 13 A 10.2548

    Auswirkungen der Änderung des Flurbereinigungsplanes auf die Möglichkeit der

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2398

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

  • BVerwG, 04.06.2003 - 6 PB 2.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 9 K 18.02121

    Fehlende Klagebefugnis für Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 19.05

    Rechtsschutz eines Grundstücksinhabers bei Hinnahme eines ungenehmigten Verlegens

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

  • VG Köln, 11.08.2009 - 4 K 4719/06
  • BVerwG, 20.05.2020 - 7 B 13
  • VG Köln, 12.07.2023 - 21 K 1409/19
  • VGH Bayern, 09.06.1999 - 13 A 97.1622
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